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Allgemeine Informationen

Informationen über Ihre Interkommunale

Einführung
Unser Tätigkeitsbereich
Gesellschaftssitz
Betriebssitze
Gesellschaftsnummer
Öffentliche Lieferungsaufträge
Strategischer Plan und Bewertung
Jahresberichten
Vertraulichkeitsbericht

Einführung
INTEROST ist eine gemischte interkommunale Vereinigung, die sich aus 12 Gemeinden und einem Privatpartner zusammensetzt.
Sie versorgt 12 Gemeinden mit Strom.

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat verwaltet. Öffentliche Mandatare (Ratsmitglieder, Schöffen oder Bürgermeister) haben 3/4 der Mandate inne, während das bleibende 1/4 Mitgliedern der Privatgesellschaft zukommt.
Der Vorsitz dieses Rates wird immer durch einen Gemeindemandatar gewährleistet.

Die Konten der Interkommunale werden durch einen Wirtschaftsprüfer sowie durch ein Kollegium der Kommissare kontrolliert.
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Unser Tätigkeitsbereich
Die Stromverteilung
Diese Sparte umfasst :
  • die Verwaltung der Verteilernetze im Sinne der Bestimmungen des Dekretes vom 12. April 2001 über den wallonischen Strommarkt ;
  • die Stromlieferung an geschützte Kunden auf dem Gebiet der angeschlossenen Gemeinden, die dies schriftlich beantragen.
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Gesellschaftssitz

Vervierser Straße, 64 - 68
4700   Eupen

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Betriebssitze
Vervierser Straße, 64 - 68
4700   Eupen

Rue Saint-Quirin, 9
4960   Malmedy
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Gesellschaftsnummer
BCE 0205.843.502
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Öffentliche Lieferungsaufträge
Die Bekanntmachungen der Lieferungsaufträge der Interkommunale können in nachstehenden Web-Seiten eingesehen werden :
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Strategischer Plan und Bewertung

Dokument, in dem die Entwicklung des Sektors und dessen gesetzlichen Umfeld vorgestellt werden. Dieses Dokument führt unter anderem die Strategie der Interkommunale/Verteilernetzbetreiber und die vorgesehenen Investitionen auf : 

Strategischer Plan 2011 - 2013

Bewertung 2011 des Strategischens Plans

Strategischer Plan 2008 - 2010

Bewertung 2009 des Strategischens Plans
Bewertung 2008 des Strategischens Plans

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Jahresberichten

2010

2009

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Vertraulichkeitsbericht

In Artikel 17 Absatz 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. März 2002 über die Verteilernetzbetrieber vorgeschriebenes Dokument : Vertraulichkeitsbericht Nr. 7

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