Die Föderalregierung hat die Prinzipien der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte, die auf europäischer Ebene verabschiedet wurden, auf ihrem Niveau ins belgische Recht übertragen. Auf föderaler Ebene wurde daraufhin eine neue Regulierungsinstanz ins Leben gerufen: die sogenannte Kommission für die Regulierung des Elektrizitäts- und Gasmarktes (kurz KREG). Dieses unabhängige Organ hat zwei Aufgaben: Es sorgt einerseits für die Anwendung der Gesetze und Verordnungen, die von den Behörden für die Strom- und Erdgasmärkte verabschiedet wurden, und berät andererseits diese Behörden über die Organisation und Funktionsweise dieser Energiemärkte. Damit die neuen Energieversorger die in Belgien ansässigen Kunden auch erreichen können, muss Dritten die Möglichkeit der Nutzung und des Ausbaus der bestehenden Zubringernetze für Strom und Gas geboten werden. Daher besteht eine der Hauptaufgaben der KREG darin, die Zugangs- und Nutzungsbedingungen für diese Netze festzulegen, die entsprechenden Tarife zu genehmigen und deren Anwendung zu gewährleisten. Der Zugang zu den Netzen muss für alle Benutzerkategorien nicht diskriminierend und transparent sein. |